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Besondere Klassen
Für Kinder und Jugendliche mit besonders hohem Förderbedarf führt die Stadt Winterthur eine beschränkte Anzahl von besonderen Klassen mit 8 - 14 Plätzen.
Der Lehrplan der besonderen Klassen richtet sich nach demjenigen der Regelklassen.
Nicht in allen Winterthurer Stadtteilen gibt es besondere Klassen. Es kommt vor, dass Kinder und Jugendliche in einem Schulhaus ausserhalb des gewohnten Schulkreises unterrichtet werden. Sie legen den Schulweg mit dem Bus zurück. Bei längeren Distanzen zwischen Wohn- und Schulort übernimmt die Stadt die Kosten für das Busabonnement.
Die Einschulungsklasse ist für max. 14 Kinder gedacht, die den Lernanforderungen der 1. Klasse noch nicht gewachsen sind und für die ein weiteres Jahr im Kindergarten nicht angebracht ist.
Ziel ist die Vorbereitung auf die Lernanforderungen der 1. Primarklasse hinsichtlich der körperlichen, kognitiven, sprachlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung.
Broschüre Einschulungsklasse
Die Kleinklasse für Schülerinnen und Schüler mit besonders hohem Förderbedarf nimmt max. 12 Kinder oder Jugendliche der Primar- oder Sekundarstufe auf. Die Förderung in der Kleinklasse steht in engem Bezug zu den Lernzielen der entsprechenden Regelklasse. Der besonders hohe pädagogische Förderbedarf bezieht sich auf zentrale schulische Bereiche wie allgemeines Lernen, Schreiben und Lesen, mathematisches Lernen, Umgang mit Anforderungen, Umgang mit Menschen. Die Zuweisung erfolgt, wenn sich die Förderung im Rahmen einer Regelklasse als nicht realisierbar erweist.
Broschüre Kleinklasse
In der Aufnahmeklasse erhalten neu zugezogene Schülerinnen und Schüler bei Bedarf Intensivunterricht in Deutsch als Zweitsprache, sodass sie spätestens nach einem Jahr in die entsprechende Regelklasse übertreten können. Der Unterricht findet in einem kleinen Klassenverband (max. 14 Plätze pro Klasse) statt.
Broschüre Deutsch als Zweitsprache in Aufnahmeklasse
Die Zuweisung von Schülerinnen und Schüler in die besonderen Klassen erfolgt durch eine Verfügung der Kreisschulpflege. Kinder und Jugendliche kommen erst dann in eine besondere Klasse, wenn ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten mittels integrativer Förderung in der Regelklasse nicht angemessen entsprochen werden kann oder in der Vergangenheit nicht entsprochen werden konnte.
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